Staatliche Rente zuerkannt: erwerbsunfähig durch Elektrosmog
Die Diskussion, ob elektromagnetische Strahlung unsere Gesundheit und unsere Schlafqualität beeinflusst, wird aus wirtschaftlichen Interessen oft unsachlich geführt und verzerrt dargestellt. Doch jetzt kam es erstmals zu einem umso eindeutigeren gerichtlichen Urteil…
Spätestens seit Ende des 18. Jahrhunderts ist bekannt, dass der Mensch ein bioelektrisches Wesen ist. Vor allem das Herz als kräftigster Muskel des Körpers, aber auch Gehirn, Nerven, Drüsen, Muskeln und Organe erzeugen permanent elektrische Strom-Impulse. Schon kleinste Änderungen in der elektrischen Ladung der Luft – etwa bei einem bevorstehenden Witterungswechsel – stören unsere Bioelektrizität, was viele als Wetterfühligkeit wahrnehmen. Trotzdem glauben noch immer viele, dass der massive Wellensalat aus Funk, Handy, WLAN, Mikrowelle, PC & Co uns vollkommen unberührt lässt.
Auch wenn wir es nicht unmittelbar spüren: jede technische Strahlung irritiert unsere Biologie sowohl direkt als auch indirekt, weil die elektromagnetischen Felder auch die Feldstrukturen unserer natürlichen Umgebung (die ja gleichfalls permanent auf uns einwirken) nachteilig verändern.
Präzedenzfall: Französisches Gericht erkennt schädliche Einflüsse von Elektrosmog an
Manche Menschen haben besonders wenig Toleranz gegenüber künstlicher elektromagnetischer Strahlung – ihr Körper reagiert sofort mit Kopf- und Gelenksschmerzen, Übelkeit und anderen Symptomen, wenn sie sich etwa einem Sendemast oder einer handyfonierenden Person nähern. Oder mit Schlafstörungen, wenn der Nachbar sein WLAN einschaltet. So wie Marine R. aus Marseille…
Die ehemalige Journalistin leidet an Elektrosensibilität oder Elektromagnetischer Hypersensitivität (EHS). Und das ist gar nicht so selten. In Deutschland sollen laut Schätzungen des Bundesamtes für Strahlenschutz 6 – 9 % der Bevölkerung betroffen sein. Um den Schmerzen zu entgehen, lebte Marine jahrelang wie in einem Kokon. Tagsüber schützte sie sich mit einem speziell beschichteten Umhang vor elektromagnetischer Strahlung, nachts schlief sie in einem Faraday’schen Käfig.
Vor fünf Jahren gab sie ihr Großstadtleben samt Beruf schließlich auf und zog in ein altes Steinhaus in den Pyrenäen, irgendwo im nirgendwo, ohne Strom und Handys. Und nun hat ihr ein französisches Gericht sogar eine monatliche Rente von 800 Euro zugesprochen. Der Richter schlussfolgerte aus ihren medizinischen Gutachten, dass ihre gesundheitlichen Probleme eindeutig durch elektromagnetische Strahlen verursacht werden. Für einen Zeitraum von drei Jahren (danach muss sie einen neuen Antrag stellen) stufte er Marine als zu 85 % schwerbehindert und damit als erwerbsunfähig ein! Ein Präzedenzfall, der viele ähnliche Klagen nach sich ziehen könnte…
Quelle: eRecht24